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AGB

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen

 

Tierhalter

 

und

 

Fell Freundin

Nadine Witthüser

 

Gemäß diesen Geschäftsbedingungen erfolgen u. a. alle Angebote, Aufträge und Beratungen.

 

1. Pflichten Fell Freundin

 

Für den benannten Zeitraum wird "Fell Freundin" Ihre Haustiere qualifiziert versorgen. "Fell Freundin" verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt des vorgefundenen Zustandes zu achten.

 

 

"Fell Freundin" verpflichtet sich, jedes anvertraute Tier liebevoll und fachgerecht zu behandeln, auf seinen Gesundheitszustand und das Allgemeinbefinden zu achten.

 

 

2. Pflichten des Tierhalters

 

Der Tierhalter stellt die für die Betreuung der Tiere notwendigen Materialien wie Futter, Medikamente, Einstreu etc. in ausreichender Menge zur Verfügung. Ebenso sind, je nach Bedarf, Putzutensilien etc. vom Tierhalter zur Verfügung zu stellen.

 

Die Übergabe der Schlüssel für die zu betreuenden Objekte erfolgt persönlich (oder nach Vereinbarung auf anderem Wege).

Die Schlüssel wird nach der Betreuungsende, je nach Vereinbarung, in der Wohnung gelassen, in den Briefkasten gelegt oder persönlich vorbei gebracht.  

 

"Fell Freundin" haftet nicht für vermisste Schlüssel nach der Übergabe in den Briefkasten.

 

 

Der Tierhalter verpflichtet sich, für Notfälle seine Kontaktdaten zu hinterlassen und eine Kontaktperson vor Ort anzugeben, die im Notfall benachrichtigt werden soll.

 

Der Tierhalter stellt sicher, dass für alle Tiere ansteckende Krankheiten und Parasitenbefall ausgeschlossen sind. Der Impfpass und die Transportboxen für das Haustier müssen sichtbar bereit liegen. Er stellt Medikamente, die von "Fell Freundin" verabreicht werden sollen, in ausreichender Menge zur Verfügung. Er hinterlässt für Notfälle die Adresse des behandelnden Tierarztes und trägt die Kosten für Tierarztrechnung, Medikamente, Fahrtkosten etc.

 

 

"Fell Freundin" haftet nicht für vermisste Freigänger Katzen oder andere entlaufene Haustiere, solange die Sorgfaltspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde.

 

3. Leistungszeitraum und Kündigung

 

Sämtliche Leistungen gelten für den vereinbarten Zeitraum. Sofern außerordentliche Gründe vorliegen, kann die Vereinbarung durch "Fell Freundin" fristlos gekündigt werden. Außerordentliche Gründe sind insbesondere unzumutbare Verhaltensweisen der Tiere, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen können, sowie falsche Angaben zum Gesundheitszustand und Pflegeaufwand der Tiere.

 

 

Rücktrittsrecht des Tierhalters: Sollte ein vereinbarter Betreuungstermin aus wichtigen Gründen nicht stattfinden können, ist "Fell Freundin" unverzüglich zu verständigen.

 

 

Sollte der Tierhalter am Tag des Betreuungsbeginns von der Betreuung zurücktreten, wird eine Stornierungsgebühr von 30€ fällig.

 

4. Zahlungsvereinbarungen

 

Die Zahlung für die vereinbarte Tierbetreuung sollte im Voraus spätestens 1 Tag vor der Betreuung erfolgen.  

Die Zahlungen können in bar getätigt werden oder per Überweisung erfolgen.

 

5. Haftung

 

Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach § 833 (Tierhaltergefährdungshaftung). Die Halter der Tiere, die die Angebote von "Fell Freundin" nutzen, haften für alle von sich und/von ihrem Tier verursachten Schäden. Die Teilnahme am Betreuungsservice erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. "Fell Freundin" übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu betreuende Tier verursacht werden. Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen.

 

 

"Fell Freundin" haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus.

 "Fell Freundin" haftet auch nicht für verendete Pflanzen und Tiere, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten zurück zu führen.

 

 

Bei Gefahr für Hab und Gut ist "Fell Freundin" berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienste etc. einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Tierhalter zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.

KONTAKT

Katzen
Katzenbetreuung

info@fell-freundin.de

+49 152 048 00 331

 

Hier finden Sie mich:

St.-Martin-Str.21

82418 Murnau a.

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